In einer Sprechstunde haben Sie die Möglichkeit, Ihre Problematik zu schildern und mich kennenzulernen. Anschließend können weitere Sprechstunden bzw. vorbereitende (probatorische) Sitzungen stattfinden, bevor ein Antrag an die gesetzliche Krankenkasse für die eigentliche Therapie im Umfang von bis zu 80 Sitzungen gestellt wird. In den ersten Gesprächen geht es darum zu klären, ob eine Psychotherapie notwendig ist (Kurzzeit- oder Langzeittherapie), was deren Ziel sein soll und ob Patient und Psychotherapeut gut und vertrauensvoll miteinander arbeiten können. Auch ohne Überweisung rechne ich über Ihre Versichertenkarte direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.
Auch die meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Bedingungen variieren dabei je nach Tarif. Fragen Sie daher vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Versicherung nach, welche Modalitäten in Ihrem Vertrag für die Erstattungsfähigkeit einer Verhaltenstherapie gelten.