Kostenübernahme

In ein­er Sprech­stunde haben Sie die Möglichkeit, Ihre Prob­lematik zu schildern und mich ken­nen­zuler­nen. Anschließend kön­nen weit­ere Sprech­stun­den bzw. vor­bere­i­t­ende (pro­ba­torische) Sitzun­gen stat­tfind­en, bevor ein Antrag an die geset­zliche Krankenkasse für die eigentliche Ther­a­pie im Umfang von bis zu 80 Sitzun­gen gestellt wird. In den ersten Gesprächen geht es darum zu klären, ob eine Psy­chother­a­pie notwendig ist (Kurzzeit- oder Langzeit­ther­a­pie), was deren Ziel sein soll und ob Patient und Psy­chother­a­peut  gut und ver­trauensvoll miteinan­der arbeit­en kön­nen. Auch ohne Über­weisung rechne ich über Ihre Ver­sichertenkarte direkt mit der Kassenärztlichen Vere­ini­gung ab.

Auch die meis­ten pri­vat­en Kranken­ver­sicherun­gen und Bei­hil­festellen übernehmen die Kosten für eine psy­chother­a­peutis­che Behand­lung. Die Bedin­gun­gen vari­ieren dabei je nach Tarif. Fra­gen Sie daher vor Beginn ein­er Ther­a­pie bei Ihrer Ver­sicherung nach, welche Modal­itäten in Ihrem Ver­trag für die Erstat­tungs­fähigkeit ein­er Ver­hal­tens­ther­a­pie gelten.

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